Neue AfA: Steuervorteile für Kapitalanlagen nutzen

Steuern sparen mit einer Immobilie, die Rendite bringt

Das Wachstumschancengesetz mit den neuen AfA-Regelungen ist in Kraft getreten. Das bedeutet: Wer jetzt eine Neubau-Immobilie kauft und diese vermietet, kann unter bestimmten Voraussetzungen jährlich bis zu 5 % der auf das Gebäude entfallenden Anschaffungskosten (bzw. in den Folgejahren vom jeweiligen Restwert) abschreiben und somit Steuern sparen. Nutzen Sie diese Chance, investieren Sie in Ihre Zukunft und sorgen Sie finanziell vor – mit einer Kapitalanlage in Ihrem Wunschort – beispielsweise mit einer Immobilie in den BurgenGärten.


So funktioniert die degressive AfA (Abschreibung für Abnutzung)

 

✔️ Im ersten Jahr des Immobilienkaufs können Sie 5 % der auf das Gebäude entfallenden Anschaffungskosten steuerlich absetzen

✔️ In den darauffolgenden Jahren sind es 5 % des jeweiligen Restwertes

 

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Nutzung der degressiven AfA

✔️  Abschluss eines rechtswirksamen Kaufvertrags zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029

✔️ Vermietung der Neubau-Wohnung

Beispiel:

Wohnungsgröße

63 m²

Gesamtkaufpreis inkl. Nebenkosten *¹

EUR 411.160,--

Fremdkapitalanteil

80 %

Eigenkapitalanteil

20 %

Fremdkapitalzins

3,8 %

anfängliche Tilgung

2,0 %

Mieteinnahmen p.m.

EUR 14,-- / m²

Hausverwaltung p.m.

EUR 30,--

persönlicher Steuersatz

42 %

 

Bei vorgenanntem Beispiel beträgt der Steuervorteil*²:

✓ im 1. Jahr ca. EUR 8.300,--

✓ im 2. Jahr ca. EUR 7.800,--

✓ im 3. Jahr ca. EUR 7.350,-- usw. *³

 

*¹ Annahme: Grundstücksanteil = 15 %

*² Unter Berücksichtigung von Mieteinnahmen, Zinskosten, Abschreibungen und sonstigen Werbungskosten.
*³ Disclaimer: Die enthaltenen Inhalte wurden mit größter Sorgfalt von uns erstellt. Es handelt sich dabei um einen rein informativen Beitrag. Dieser ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt im Einzelfall. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der in dem Beitrag enthaltenen Informationen wird unsererseits keine Garantie übernommen. Jegliche Haftung für Schäden, die ihre Entstehung in der Nutzung oder Nichtnutzung dieser Informationen haben, wird (soweit gesetzlich zulässig) ausgeschlossen.

Unter weiteren Voraussetzungen kann in den ersten vier Jahren eine zusätzliche Sonderabschreibung von bis zu 5 % der Anschaffungskosten für eine vermietete Wohnung geltend gemacht werden.

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Spielen Sie mit dem Gedanken, die Steuervorteile für sich zu nutzen?

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Unter weiteren Voraussetzungen kann in den ersten vier Jahren eine zusätzliche Sonderabschreibung von bis zu 5 % der Anschaffungskosten für eine vermietete Wohnung geltend gemacht werden.